Gesetzlich versicherte Patienten
Psychotherapie ist eine reguläre Gesundheitsleistung Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen übernehmen die gesamten Behandlungskosten, wenn eine behandlungsbegründende Diagnose vorliegt. Die notwendigen Sprechstunden werden ebenfalls vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Für Sie entstehen dabei in der Regel keine separaten Kosten. Bitte bringen Sie unbedingt zum ersten Termin die Versichertenkarte des Patienten mit.
Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
In der Regel übernehmen die privaten Versicherungen und Beihilfen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Bitte überprüfen Sie vorab die genauen Regelungen in ihrem Versicherungsvertrag und sprechen ggf. mit ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Selbstzahler tragen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung komplett selbst. In diesem Fall gehen keine Informationen an die Krankenkasse. Die Dauer einer Therapie, die Behandlungsfrequenz und besonderer Rahmenbedingungen können hierbei nahezu komplett frei geplant werden.